Pfarrei St. Albertus Magnus

Wiedereintritt

Sie haben Ihren Kirchenaustritt erklärt.
Die Gründe für eine Abkehr von der Kirche sind vielfältig.

Vielleicht haben Sie zwischenzeitlich ein anderes Bild von der Kirche gewonnen und Ihre Meinung geändert: durch die Begegnung mit glaubwürdigen Christen, auf der Suche nach Lebenssinn, durch Erfahrungen, in denen sich religiöse Fragen neu stellten. Das Religiöse hat für Sie neu an Bedeutung gewonnen.
  • Der Weg zurück in die Kirche führt nicht über das Standesamt. Der erste Schritt ist das Gespräch mit Ihrem Pfarrer oder einer anderen Person Ihres Vertrauens, die in der Seelsorge tätig ist, um Fragen zu klären wie:

    Warum bin ich aus der Kirche ausgetreten? Welche Rolle haben Kirche und

    Glaube in der Zwischenzeit in meinem Leben gespielt? Welche Bedeutung haben sie jetzt für mich? Welche Gründe bewegen mich, wieder in die Kirche einzutreten?
  • Gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner/Ihrer Gesprächspartnerin stellen Sie dann den formalen Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche.
  • Falls Sie nach Ihrem Austritt einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sind, müssen Sie spätestens jetzt dort Ihren Austritt erklären. Eine Doppelmitgliedschaft ist für katholische Christen nicht möglich.
  • Die Wiederaufnahme ist nicht nur ein formaler Rechtsakt, sondern ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft. Darum wird sie in einer einfachen Feier begangen. Anwesend sollen dabei ein Priester, ein Zeuge/eine Zeugin und, wenn Sie dies wünschen, weitere Personen sein. Feierlich bekennen Sie sich zum Glauben der Kirche und schließen mit ihr Frieden. Anschließend erklärt der Priester im Namen des Bischofs Ihre Wiederaufnahme in die katholische Kirche.

Weiterführende Links:

www.katholisch-werden.de

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