Pfarrer Martin Müller, Andreas Lobinger (Kirchenpfleger), Martin Hastreiter, Johannes Wischki, Olaf Jungnickel
Gast: Hans May (Sprecher des PGR).
Ein Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer einen großen Teil der Verantwortung für die Pfarrgemeinde trägt. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung entscheiden verantwortlich über alle finanziellen und rechtlichen Belange der Kirchenstiftung. Die Mitglieder sind auf 6 Jahre gewählt. Die letzte Kirchenverwaltungswahl fand im Herbst 2018 statt. Die Amtszeit geht von 01.01.2019 bis 31.12.2024.
Sie trägt Sorge für die Liegenschaften der Kirchenstiftung (Kirche, Pfarrhof, Kindergarten, Grundstücke) und beschließt über Personalangelegenheiten (Mesner, Kirchenmusiker, Sekretärin, Erzieherinnen usw.). Des weiteren wird jährlich die Kirchenrechnung erstellt und geprüft. Die KV befindet auch über alle (größeren) Anschaffungen und Ausgaben. Über diese einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält sie Kontakt zum Pfarrgemeinderat, um bei finanziellen Entscheidungen auch über seelsorgliche Notwendigkeiten informiert zu sein.
Gemäß dem Bayerischen Stiftungsrecht und dem Konkordat mit dem Hl. Stuhl vertreten die Mitglieder der KV die katholische Kirchenstiftung nach innen und außen. Der Pfarrer ist satzungsgemäß Vorsitzender der KV, ein gewählter Kirchenpfleger unterstützt ihn in den Aufgaben und sorgt für die ordnungsgemäße Kassenführung.
Mit zunehmendem Priestermangel und Bildung von Seelsorgeeinheiten werden die Mitglieder der KV mehr und mehr die Verwaltungsaufgaben in den Pfarreien übernehmen müssen, damit die Priester für die eigentliche Seelsorge Freiräume erhalten.