Ein Gremium zur Mitgestaltung der Seelsorge. Pfarrgemeinderäte werden von der Gemeinde gewählt und können außerdem auch berufen werden. Diese Vertreter sollen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Mitarbeitern besprechen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden sollen. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt. Die Pfarrgemeinderäte sind damit bis 2025 gewählt.
Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Mitgestaltung der Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern gehört dazu. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung.
Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.
Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen. Besonders in Zeiten, in denen hauptamtliche Stellen knapper werden, ist die ehrenamtliche Mitarbeit zunehmend wichtig. Eine Gemeinde kann erst lebendig werden, wenn die Gläubigen sich zutrauen, Verantwortung zu übernehmen.
Die einzelnen Mitglieder des Pfarrgemeinderates engagieren sich je nach Interesse auch noch in verschiedenen Sachausschüssen. Diese Sachausschüsse finden Sie in einem eigenen Menu-Punkt unserer Homepage.
In diesen Sachausschüssen ist jeder Interessierte herzlich willkommen! Fragen Sie einfach nach!