Pfarrei St. Albertus Magnus

Ehe

Die Ehe ist in der katholischen Kirche ein Sakrament: Ein Mann und eine Frau heiraten und gehen vor Gott und vor der Kirche eine volle Lebensgemeinschaft ein.

Grundbedingungen einer katholischen Ehe

  • Einheit (= ein Mann und eine Frau)
  • Unauflöslichkeit (= bis der Tod die Ehe scheidet)
  • Hinordnung auf das gemeinsame Wohl (= ein Partner ist für den anderen verantwortlich, in guten und in bösen Tagen)
  • Elternschaft (= das grundsätzliche Ja der Partner zu einem Kind. Die Kirche schreibt aber nicht vor, wie viele Kinder und wann Sie die Kinder bekommen.)

Welche Pfarrei ist zuständig?

  • Die Pfarrei am gemeinsamen Wohnsitz des Brautpaares (auch bei auswärtigen Trauungen)
  • Bei verschiedenen Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der Pfarrei der Braut oder des Bräutigams
  • Bei konfessionsverschiedener Ehe die Pfarrei am Wohnsitz des katholischen Partners

Voraussetzungen

  • Mindestens ein Partner gehört der katholischen Kirche an
  • Familienstand: ledig oder verwitwet
  • als Katholik geschieden und bisher nicht kirchlich verheiratet bzw.

             die kirchliche Trauung wurde durch Kirchenrecht für nichtig erklärt

Notwendige Unterlagen

  • Taufschein, nicht älter als sechs Monate, erhältlich beim Taufpfarramt (gleichzeitig Ledigen-Nachweis)
  • Bescheinigung über die standesamtliche Trauung
  • Nachweis über Brautleutekurs

Vereinbaren Sie mit dem katholischen Pfarrer einen Termin, um das Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen und bringen Sie zu diesem Termin die notwendigen Unterlagen mit. Ihren eigenen Ideen über die Gestaltung des Gottesdienstes stehen wir im Rahmen der musikalischen und liturgischen Möglichkeiten grundsätzlich offen gegenüber.

 

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